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Seit 13. Juni 2014 sind Immobilienmakler aufgrund geänderter Konsumentenschutzbestimmungen (EU-Verbraucherrechte-Richtlinie) verpflichtet beim zustandekommen eines Maklervertrages auf die gegebenen Rücktrittsmöglichkeiten (innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen) hinzuweisen.

Nähere Information dazu, sowie auch zum Energieausweis Vorlagegesetz entnehmen Sie bitte den unten steheneden Anlagen „Nebenkostenübersicht und Information zum Maklervertrag“.

Als Qualitätsmakler legt Mag. Bäuml&Partner Immobilientreuhand GmbH sich die Latte natürlich selber sehr hoch. Wir handeln unseren Kunden gegenüber mit der selben Fairness, die wir selbst erfahren möchten, würden wir an ihrer Stelle sein.

Wir stellen Ihnen daher die von der AK Wien veröffentliche Broschüre vor, die Sie über Rechte und Pflichten von und gegenüber Immobilienmakler umfangreich informieren soll. Darin findet sich wesentliche Teile unseres eigenen Wertekodex wieder.